Besuch von der Städteregion Aachen zum Thema Vorsorge

Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung

Datum:
Fr. 6. Juni 2025
Von:
Agathe Odinius

Am 22. Mai 2025 war es soweit: Christoph Fritz von der Städteregion Aachen war bei uns und referierte zu den Themen Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung.

Hier ein kleiner Überblick, worüber gesprochen worden ist:

Vorsorgevollmacht – Wer trifft Entscheidungen für mich, wenn ich es nicht mehr kann?  Ab wann gilt die Vorsorgevollmacht und wie lange gilt sie? Welche Voraussetzungen gelten für den Vollmachtnehmer? Wer beglaubigt meine Unterschrift unter der Vollmacht? Gilt die Vollmacht auch für finanzielle Angelegenheiten?

Patientenverfügung – In einer Patientenverfügung kann man schriftlich für den Fall der eigenen Entscheidungsunfähigkeit im Voraus festlegen, ob und wie man in bestimmten Situationen ärztlich behandelt werden möchten.

Im Unterschied zu den Möglichkeiten der Vorsorge mit einer Vorsorgevollmacht ist das Ehegattennotvertretungsrecht ausschließlich auf Entscheidungen im medizinischen Bereich beschränkt. Entscheidungen im Bereich der Vermögenssorge umfasst es nicht. Um für den Notfall möglichst umfassend vorzusorgen, empfiehlt sich deshalb auch bei Ehegatten eine Vorsorgevollmacht. 

Insgesamt sind diese Themen nicht in wenigen Sätzen zu erklären. Kompetente Ansprechpartner findet man hierzu bei der Betreuungsbehörde der Städteregion, die man anrufen oder anschreiben kann und mit denen man sich auch verabreden kann.

Für finanzielle Angelegenheiten wendet man sich an Banken oder Sparkassen.

Gerne helfen wir bei Vergissmeinnicht mit Informationen, z.B. mit der Weitergabe einer Broschüre der Städteregion mit den Kontaktdaten der Ansprechpartner und Formularen zu Vollmacht und Patientenverfügung.